Redaktioneller Entwurf
Dieser Inhalt ist noch nicht vollständig freigegeben und wird im Produktionsmodus nur nach Veröffentlichung angezeigt.
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Wildtiere fallen nicht automatisch unter den Fundtierweg. Gesunde Tiere sollen grundsätzlich in Ruhe gelassen werden. Für verletztes oder krankes jagdbares Wild sollen Polizei, Ordnungsamt oder die zuständige jagdliche Stelle eingeschaltet werden; eine eigenmächtige Mitnahme ist zu vermeiden.
Bei geschützten Arten ist die Artenschutzbehörde einzubeziehen. Das Ausgangsprotokoll beschreibt für viele andere Wildtiere keine allgemeine öffentliche Aufnahmestelle, sodass geprüfte private und ehrenamtliche Hilfe benötigt wird.