Redaktioneller Entwurf
Dieser Inhalt ist noch nicht vollständig freigegeben und wird im Produktionsmodus nur nach Veröffentlichung angezeigt.
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Das Veterinäramt kontrolliert die Einhaltung tierschutzrechtlicher Anforderungen in privaten, gewerblichen und landwirtschaftlichen Tierhaltungen. Es bearbeitet Meldungen über Vernachlässigung, Aussetzung oder Tierquälerei und kann behördliche Maßnahmen anordnen.
Bestimmte Tätigkeiten, darunter das dauerhafte Halten von Tieren für andere in einem Tierheim oder einer tierheimähnlichen Einrichtung, können eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz erfordern. Das Veterinäramt ist nicht automatisch die allgemeine Annahmestelle für jedes Fundtier.