Redaktioneller Entwurf
Dieser Inhalt ist noch nicht vollständig freigegeben und wird im Produktionsmodus nur nach Veröffentlichung angezeigt.
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Das Ordnungsamt ist in Nordrhein-Westfalen die örtliche Fundbehörde im Sinne des Fundrechts. Es nimmt Fundanzeigen entgegen und legt für die jeweilige Stadt fest, wie Sicherung, Abholung, Verwahrung und Übergabe organisiert werden.
Bei akuter Gefahr außerhalb der Erreichbarkeit des Ordnungsamts kann die Polizei zuständig werden. Die konkreten Rufnummern und Bereitschaftswege unterscheiden sich je Stadt.