Redaktioneller Entwurf
Dieser Inhalt ist noch nicht vollständig freigegeben und wird im Produktionsmodus nur nach Veröffentlichung angezeigt.
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Ein Fundtier ist ein Tier, bei dem davon auszugehen ist, dass es einer Halterin oder einem Halter abhandengekommen ist. Wer ein solches Tier an sich nimmt, muss die bekannte empfangsberechtigte Person oder die zuständige Fundbehörde unverzüglich informieren.
In Nordrhein-Westfalen ist die örtliche Ordnungsbehörde die zuständige Behörde für die zentralen Vorschriften des Fundrechts. Ob ein ausgesetztes, verwildertes oder nicht eindeutig zuzuordnendes Tier rechtlich als Fundtier behandelt wird, soll im Zweifel die Behörde entscheiden.